Mit Sachverständigen | Ohne Sachverständigen

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Tips geben mit denen Sie mögliche Fehler nach einem unverschuldeten Unfall vermeiden können. 

Schadensbegutachtung

Bei der Instandsetzung eines Unfallschadens kommt deshalb der Schadensbegutachtung eine wichtige Rolle zu. Sie ist entscheidend für die Auswahl der Reperaturmethode und die Höhe der Instandsetzungkosten. Durch eine genaue Sichtprüfung kann der Sachverständige oder Reperaturannehmer anhand der erkennbaren Be-  schädigung, ihrer Ausprägung und Position in der Karosserie Rückschlüsse auf den Umfang des Unfallschadens ziehen. Als Entscheidungshilfe ist hier in Abhängigkeit von  der Schadenschwere eine Achsvermessung sinnvoll. Werden an tragen- den Teilen Deformationen (Eindrückungen, Stau- chungen, Faltungen, Verdrehungen, Verbieg-       ungen) festgestellt, so handelt es sich um einen Strukturschaden, und die Reparatur sollte nur von Fachpersonal mit entsprecherden Kenntnissen und Ausrüstungen durchgeführt werden.

Reparatur ohne KFZ-Sachverständigen? Argumente, die nachdenklich machen


Kostenvoranschlag statt Gutachten?   “Oh ja!” sagen die versicherungen und reiben sich die Hände. Erstellt die Kfz-Werkstatt eine Reperaturkalku- lation und bezeichnet sie als Kosten- voranschlag, dann hat sie nicht nur die Kosten der Kalkulation, sondern auch das Prognoserisiko zu tragen. Da jeder Geschädigte im Haftpflichtfall grundsätz- lich Anspruch auf erstattung der Kosten für ein Gutachten eines Sachverständigen seiner Wahl hat empfehlen wir immer Gutachten von einem Sachverständigen. Ausgenommen davon sind Schäden unterhalb der Bagatellschadensgrenze die  durch aktuelle Gerichtsurteile sich zwischen 1000 und 1500DM einpendelt